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Allgemeine Geschäftsbedingungen Company condition Company condition in other languages can be found on the website Wirtschaftskammern Österreich http://www.portal.wko.at
1.ALLGEMEINES Der umseits bezeichnete Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer Kurt Schwingenschuh mit der Erbringung der umseits angeführten Leistung, die sowohl den direkten Abschluß eines Geschäftes als auch dessen Vermittlung betreffen können. Vertragsinhalt sind die allgemeinen VERTRAGSBEDINGUNGEN. Ergänzende oder abändernde Vereinbarungen im Einzelfall gelten nur, wenn diese beiderseits schriftlich festgehalten worden sind. Die gegenständlichen Vertragsbedingungen gelten für alle Geschäfte, die der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber abschließt und abwickelt. Eigene Geschäftsbedingungen des Auftraggebers kommen dementsprechend nicht zur Anwendung. 2.VERTRAGSINHALT 1.Die vom Auftragnehmer erstellten Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag wird mit Anbotsannahme rechtswirksam. 2.Für Vertragsabschluß und Vertragsinhalt ist die Schriftform maßgeblich. 3.Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum und das Urheberrecht an sämtlichen Unterlagen, wie insbesondere Entwürfen, Zeichnungen, Reinzeichnungen Planungen Abbildungen Layout, Modellen, Verfahren, Nutzungsrechten, Werbe und Marketingideen. Weiters an Patent, Marken, Muster und Lizenzrechten sofern sie im Besitz des Auftragnehmers befinden. 4.Beide Vertragsparteien sind zur Geheimhaltung aller Wahrnehmungen verpflichtet, die zur geschäftlichen Geheimsphäre gehören. 3.PREISE; ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 1.Die Preise verstehen sich netto ab Lager des Auftragnehmers oder Werk und erhalten insbesondere keine Verpackungskosten, Frachtkosten, Speditionskosten, Kosten der Entsorgung von Altteilen und Verpackungsmaterial, Zölle und andere Abgaben oder die Mehrwertsteuer sowie Einbau und Montagekosten. 2.Ist im Einzelfall kein konkreter Preis vereinbart worden, so gelten die am Liefertag geltenden Preise, wie sich diese insbesondere aus den Preislisten ergeben. 3.Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug fällig und zahlbar. Für den Fall des Verzuges gelten 9,25% Verzugszinsen als vereinbart. Zahlungen sind zunächst auf die älteste Schuld anzurechnen und zwar zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptsache. Wechsel und Schecks werden nur angenommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist, und zwar zahlungshalber. Zahlungen haben ausschließlich auf das vom Auftragnehmer bekanntgegebene Konto zu erfolgen. 4.Terminverlust und Fälligstellung der Forderung tritt jedenfalls ein, wenn der Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät oder wenn Umstände bekannt werden, die auf die Unsicherheit in der Vermögenslage des Auftraggebers hindeuten, wie beispielsweise Exekutionsanträge, Ausgleichs oder Konkursanträge etc. 5.Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgefasst worden sind, inhaltlich einen Kostenvoranschlag darstellen (Einzelpositionen mit Bewertung) und für die Richtigkeit vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich die Haftung übernommen worden ist, derartige Kostenvoranschläge sind entgeltlich. 4.EIGENTUMSVORBEHALT 1.Die vom Auftragnehmer gelieferten Sachen Bleiben bis zur vollständigen Bezahlung einschließlich der Nebengebühren im Eigentum des Auftragnehmers oder des Lieferanten. 2.Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch aufrecht, wenn die gelieferten Sachen eingebaut worden sind und sich technisch entfernen lassen. Ansonsten kommt anteilsmäßiges Miteigentum an der technisch unlösbar verbundenen Sache zustande. 3.Die so im Fremdeigentum verbleibenden Sachen dürfen weder verpfändet noch sicherungsweise übereignet werden. Im Falle der Weiterveräußerung tritt der Auftraggeber bereits jetzt alle ihm aus dem Weiterverkauf zustehenden Forderungen an den Auftragnehmer ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiters, seinen Vertragspartner bei Vertragsabschluß über die Abtretung an den Auftragnehmer in Kenntnis zu setzen und in seinen Handelsbüchern einen entsprechenden Buchvermerk zu setzen. 4.Kommt der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, gerät er insbesondere in Erfüllungsverzug, so kann der Auftragnehmer den Eigentumsvorbehalt geltend machen und die Herausgabe der gelieferten Sache begehren, weiters ist der Auftragnehmer berechtigt, sich selbst den Besitz an der Sache zu verschaffen. Die Geltendmachung des Eigentumvorbehaltes allein begründet nicht den Rücktritt vom Vertrag. 5.LIEFERUNG 1.Angegebene Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindliche Richtwerte. 2.Bei schriftlich vereinbarten, verbindlichen Lieferterminen beginnt die Frist mit dem Verlassen der gelieferten Sache aus dem Betrieb des Auftragnehmers. Eine verbindliche Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, wie beispielsweise Streiks, Betriebsstörungen, Verzögerungen beim Lieferanten, etc. Der Auftraggeber ist, falls erforderlich, zur Mitwirkung verpflichtet. 3.Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Ware die Versandstelle verläßt. Wird nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung frei Haus hinter die erste versperrbare Türe. Der Auftraggeber hat für das Vorhandensein eines versperrbaren Raumes, bei einem Ablieferungsort, der in einem höheren als des zweiten Stockwerkes eines Hauses liegt, für die Möglichkeit der Benutzung eines Aufzuges bei sonstiger Verrechnung des Mehraufwandes sowie die Gesicherte Zufahrtsmöglichkeit für Tranportmitttel zu sorgen. 6.GEWÄHRLEISTUNG; HAFTUNG 1.Der Auftragnehmer haftet für den vertragsmäßig beschriebenen Zustand der Leistung, somit bei Direktgeschäften für den ordnungsgemäßen Zustand der Ware, bei Vermittlungsgeschäften im Rahmen seiner Tätigkeit als Handelsvertreter. 2.Der Auftraggeber ist jedenfalls verpflichtet, bei der Übergabe der Ware diese umgehend zu überprüfen und allfällige Mängel oder Schäden unverzüglich zu rügen. Werden behebbare oder unbehebbare, jedoch unwesentliche Mängel festgestellt, die die Benutzbarkeit der Ware nicht wesentlich einschränken, so hat der Auftraggeber die Ware dennoch zu übernehmen. Der Auftragnehmer oder der Lieferant kann jedoch in angemessener Frist die Verbesserung bewirken oder das Fehlende nachtragen. Erst dann, wenn dies fehlschlägt, hat der Auftraggeber das Recht auf gesetzliche Preisminderung oder allenfalls Wandlung. 3.Weitergehende Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu, dies gilt insbesondere für den Ersatz von Schäden, es sei denn, dass diese Ansprüche auf einem groben Verschulden oder dem Vorsatz des Auftragnehmers oder seiner Leute beruhen. 4.Eine Garantie, die über obige Gewährleistungsbestimmungen hinausgeht, ist ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren. 7.VERTRAGSRÜCKTRITT 1.Der Auftragnehmer kann bei verschuldeter Unmöglichkeit und verschuldetem Verzug oder unverschuldeten Verzug des Auftraggebers vom Vertrag zurücktreten und zwar insbesondere auch dann wenn er seine eigene Leistung bereits erbracht, den Preis aber dem Auftraggeber kreditiert hat. Beim Vertragsrücktritt kann der Auftragnehmer vom Auftraggeber einen Vergütungsbetrag in der Höhe von 30 Prozent des vereinbarten oder errechneten Preises fordern oder den Ersatz des darüber hinausgehende tatsächlichen Schadens begehren. 2.Der Auftraggeber kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten, wozu eine schriftliche Rücktrittserklärung erforderlich ist. Die zu gewährende Nachfrist muß zumindest vierzehn Tage betragen. 8.PRODUKTHAFTUNG 1.Soweit der Auftraggeber als Unternehmer durch ein vom Auftragnehmer geliefertes Produkt in seinem Unternehmen Schäden erleidet, verzichtet er ausdrücklich auf den Ersatz von Sachschäden. Für den Fall der Weiterveräußerung verpflichtet sich der Auftraggeber, diesen Verzicht gemäß § 9 Produkthaftungsgesetz (PHG) auf den erwerbenden Unternehmer zu überbinden. Unterbleibt diese Überbindung, so hat der Auftraggeber den Auftragnehmer für die daraus resultierenden Nachteile schad und klaglos zu halten. 9:ENTSORGUNG 1.Die Entsorgung von Verpackungsmaterial der gelieferten Teile und Einrichtungen sowie allen bei der Auftragserfüllung ausgebauten Teilen und Einrichtungen obliegt dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer übernimmt die Entsorgung nur bei schriftlicher Vereinbarung. Die Entsorgung ist im Zweifel entgeltlich. 10.ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1.Rechtsnachfolgebindung: Vertragliche Verpflichtungen gehen auf die Erben und Rechtsfolger der Vertragsteile über und sind diesem zu überbinden. 2.Schriftform: Abänderungen und Zusätze zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. 3.Adressänderung: Gegenseitige schriftliche Mitteilungen erfolgen mit ausschließlicher Wirksamkeit an die in diesem Vertrag bezeichneten Adressen. 4.Anfechtungs und Aufrechnungsverzicht: Die Vertragspartner verzichten auf eine Anfechtung dieses Vertrages wegen Irrtums oder geänderter Verhältnisse. Der Auftraggeber verzichtet auf die Aufrechnung allfälliger, ihm gegen den Auftragnehmer zustehenden Gegenforderungen. Die Zurückhaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber wegen allfälliger Gegenansprüche ist nicht möglich. 5.Rechtsgültigkeit: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages aus irgendeinem Grunde rechtsunwirksam sein, so soll die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hievon nicht berührt werden. Dies gilt insbesondere bei Auftraggebern, die Konsumenten sind. Für Konsumenten gilt dieser Vertrag nur im gesetzlich zulässigen Rahmen. 6.Erfüllungsort und Gerichtsstand: Als Erfüllungsort wird Ebensee, als Gerichtsstand Bad Ischl vereinbart. 7.Recht: Es gilt österreichisches Recht. 11.INFORMATIONSPFLICHTEN NACH DEM E-COMMERCE-GESETZ (ECG) 1.Firmenbuchnummer: FN59845h 2.Firmenbuchgericht: Landesgericht Wels OÖ.3.Umsatzsteueridentifikationsnummer UID Nr. ATU21957103 4.Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich 5.Berufsverband der Tischler 6.Berufsbezeichnung: Tischlermeister 7.Mitgliedsstaat: Österreich 8.Gewerbe oder berufsrechtliche Vorschriften finden sie unter der kostenlosen Website des Rechtsinformationsservices des Bundeskanzleramtes unter http://www.ris.bka.gv.at 9.Allgemeine Informationen unter http://www.sclock.at/Kontakt.
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